Firma: INTEBO s.r.o.
Betroffene person: Miroslav Šianský, René Blažej
Phone: +420 242 447 353
E-mail: whistleblowing@intebo.cz
Auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (im Folgenden „Richtlinie“ genannt), hat INTEBO s.r.o. eingeführt internes Benachrichtigungssystem, das sich an Personen richtet, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit oder einer ähnlichen Tätigkeit von einer rechtswidrigen Handlung erfahren haben, die gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, die in einen der in der Richtlinie definierten Bereiche fällt.
Eine Person, die berechtigten Grund zu der Annahme hatte, dass die gemeldeten Informationen über den Verstoß zum Zeitpunkt der Meldung wahr waren und dass diese Informationen in den Geltungsbereich der Richtlinie fielen, und die eine Meldung gemäß der Richtlinie durch eine interne oder externe Meldung einreicht System, werden durch die Richtlinie geschützt. Dieser Schutz besteht beispielsweise im Verbot der Anwendung von Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber und andere natürliche und juristische Personen (z. B. Kollegen, Mitarbeiter des Hinweisgebers, dem Hinweisgeber nahestehende Personen, juristische Personen, deren Gesellschafter der Hinweisgeber ist usw.). ). Auch die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers (oder anderer betroffener Personen) und der in der Meldung gemachten Angaben wird gewährleistet.